Kommentar:
Change: Keine inhaltliche Anpassung. Vermerk auf Kapitel korrigiert
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Nutzungsberechtigte Personengruppen
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Nutzer der Informationsplattform
Jeder Nutzer darf in der Informationsplattform Inhalte und die Änderungshistorie sehen, sofern die Zugriffsberechtigung vom Bereichsadministrator aus Punkt 79.1 entsprechend gesetzt wurde.
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