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Kommentar: Korr Kapitel 8, Absatz 1: in dringenden Fällen -) In dringenden Fällen

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Abschnitt
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titleDatenschutz- und Einverständniserklärung

Für das Bayerische bayerische Staatsministerium für Digitales (StMD) ist Datenschutz ein wichtiges Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden. Wir unterliegen den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den ergänzenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu). Um sicherzustellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden, haben wir geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt des Weiteren unter Beachtung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

Personenbezogene Daten werden auf den Systemen der Informationsplattform im technisch notwendigen Umfang erhoben. Die Datenverarbeitung unterliegt den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).

Nachfolgend informieren wir Sie über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten:

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titleRegelfristen für die Löschung der Daten


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titleLöschen Ihres Zugangs zur Informationsplattform

Nutzer der Informationsplattform, die eine Kennung für die Informationsplattform haben, behalten diese inkl. der personenbezogenen Daten solange sie ihre Kennung nicht zurückgeben oder die Löschung Ihrer Daten beauftragt haben oder die Kennung nicht aus anderen Gründen erlischt. Bei einer Löschung der Kennung werden alle personenbezogenen Daten und die Kennung selbst nach spätestens 90 Tagen gelöscht in . In dringenden Fällen kann eine Löschung auch innerhalb von 30 Tagen durchgeführt werden.


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titleAnonymisierung

In allen Seiten, bei denen der gelöschte Nutzer mitgewirkt hat, setzt die Informationsplattform an Stelle "Nachname, Vorname" einen Text wie "unbekannter Nutzer" oder „nobody / unknown“ ein. Ein Rückschluss auf die gelöschte Person ist somit nicht mehr möglich.



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